Informationen zur Landesförderung der Kinder- und Jugendarbeit („Landesjugendplan“) und deren Abwicklung in oaseBW im Antragsjahr 2026
Auch wenn die Bekanntgabe der Fördersätze für das Jahr 2026 durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration noch aussteht (voraussichtlich im März 2026), möchten wir über den Ablauf für das Antragsjahr 2026 informieren.
Anträge 2026:
Anträge zur Förderung müssen – wie bereits in den Vorjahren – ausschließlich für den Fördertitel „Projekte mit Bildungscharakter“ gestellt werden. Bei allen weiteren Fördertiteln ist die Einreichung der Verwendungsnachweise nach Durchführung der Maßnahme ausreichend.
Anträge für „Projekte mit Bildungscharakter“ können ab sofort in oaseBW erstellt werden und müssen bis spätestens 28. Februar 2026 digital im EJW vorliegen. Eine postalische Weiterleitung der Anträge ist nicht erforderlich, die Anträge müssen aber digital in oaseBW unterschrieben werden.
Im Fördertitel der „Projekte mit Bildungscharakter“ geht es um Projekte, die der allgemeinen Bildungsarbeit des Trägers dienen: Sie sind einmalige, in sich geschlossene und zeitlich befristete Vorhaben, an deren Ende ein konzeptionell, bereits im Antrag beschriebenes, geplantes Ergebnis erreicht werden soll.
Bitte bei der Beantragung darauf achten, dass aus der Projektbeschreibung die mit dem Fördertitel verbundenen Bildungsziele klar hervorgehen. Andernfalls droht eine Ablehnung der Projektanträge durch das zuständige Regierungspräsidium. Gemäß den Vorgaben geht es bei diesen Projekten um das praxisorientierte Sammeln von Erfahrungen und das bildungsorientierte Erleben in der Gruppe. Im Rahmen des Bildungsprozesses werden erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten von den Teilnehmenden angewandt und vertieft.
Das Ministerium hat eine Checkliste mit allgemeinen Bildungszielen der außerschulischen Jugendbildung in Ergänzung zur VwV KJA und JSA veröffentlicht. Diese Checkliste ist in oaseBW im Menü „Info – Downloads“ unter „241028 Checkliste Bildungsmaßnahmen“ zu finden.
Verwendungsnachweise 2026:
Verwendungsnachweise in allen Fördertiteln des LJP können ebenfalls ab sofort in oaseBW erstellt werden.
Im Fördertitel der „Pädagogischen Betreuungspersonen“ muss ab dem Jahr 2026 für alle Personen, die für die Förderung anerkannt werden sollen, eine Jugendleiterausbildung (Juleica) oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden. Dies wird durch eine entsprechende Checkbox im Formular V 21.1 abgefragt.
Für die Fördertitel der Jugenderholung (Finanziell Schwächer Gestellte und Pädagogische Betreuungspersonen) sowie der Jugendbildung (Aus- & Fortbildung Jugendleiter*innen, Themenorientierte Bildungsmaßnahmen und Projekte mit Bildungscharakter) müssen die Verwendungsnachweise digital unterschrieben und online übermittelt werden. Eine postalische Weiterleitung des Verwendungsnachweises ist auch hier nicht mehr erforderlich.