Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration veröffentlicht neue Bedingungen und Tagessätze für die Förderung aus dem Landesjugendplan (LJP) – der Leitfaden zur Landesförderung EJW und AEJW wurde entsprechend überarbeitet.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Bedingungen und Tagessätze für die Förderung im Jahr 2026 bekannt gegeben: Wie bisher werden im Bereich der Jugenderholung für die Titel der finanziell schwächer Gestellten und für die pädagogischen Betreuungspersonen 25 Euro pro Tag und Person bzw. Betreuungsperson gewährt. Ebenso wird in der außerschulischen Jugendbildung in den Titeln der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern sowie den themenorientierten Bildungsmaßnahmen der Satz von 25 Euro pro Tag und Teilnehmenden zugrunde gelegt.
Für Projekte mit Bildungscharakter werden 35 Prozent der anerkannten Gesamtkosten gefördert – bei einer maximalen Fördersumme von 3.000 Euro pro Projekt.
Wesentliche Informationen zur Landesförderung der Kinder- und Jugendarbeit finden Sie in unserem aktualisierten Leitfaden
Verwendungsnachweise 2026:
Verwendungsnachweise in allen Fördertiteln aus dem Landesjugendplan (LJP) können ab sofort in oaseBW erstellt werden.
Im Fördertitel der „Pädagogischen Betreuungspersonen“ muss ab dem Jahr 2026 für alle Personen, die für die Förderung anerkannt werden sollen, eine Jugendleiterausbildung (Juleica) oder eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden. Dies wird durch eine entsprechende Checkbox im Formular V 21.1 abgefragt. Für Prüfungszwecke sollten die betreffenden Nachweise aber für die abgerechneten Betreuungspersonen in den Unterlagen zum Verwendungsnachweis vorgehalten werden. Wir haben diesbezüglich im Leitfaden in Kapitel 3.1 weitere Hinweise zur Dokumentation aufgenommen. Zudem haben wir im Leitfaden die Auslegungshinweise ergänzt, welche Qualifikationen einer Jugendleiterausbildung vergleichbar sind.
Die Verwendungsnachweise müssen digital unterschrieben und online übermittelt werden. Eine postalische Weiterleitung des Verwendungsnachweises ist nicht mehr erforderlich.
ACHTUNG: Die Verwendungsnachweise im Fördertitel „Projekte mit Bildungscharakter“ können derzeit erstellt und als Entwurf gespeichert werden. Ein finales digitales Unterschreiben und Absenden an uns ist aber erst dann möglich, wenn im Vorgang die Daten der Bewilligung erfasst sind und der Status auf „A Bewilligt“ steht.
Ansprechperson: Claudia Mößner, Telefon: 0711 9781-280 | E-Mail: Claudia.Moessner@ejwue.de