Empfehlungen zur Haushaltsführung in Bezirksjugendwerken
Die landeskirchliche Verwaltungsmodernisierung hat zum 1. Januar 2026 flächendeckend umfangreiche Auswirkung auf die Verwaltungsabläufe in Kirchengemeinden und Kirchenbezirken:
Bezirksjugendwerke als Teil der Kirchenbezirke (und ggf. auch örtliche Jugendwerke) sind von diesen Veränderungen auch direkt betroffen. Unverändert hat jedes Bezirksjugendwerk weiterhin einen eigenen Haushalt (gekennzeichnet über eine eigene „Gemeindekennziffer“) und auch die Bewirtschaftungsbefugnis bleibt unverändert in den Bezirksarbeitskreisen.
Der verpflichtende Einsatz von Infoma newsystem als Buchhaltungsprogramm und die einheitliche Umstellung der Haushaltsplanung und Buchungsart auf die Drei-Komponenten-Rechnung verändert aber in allen Bezirksjugendwerken die zukünftige Haushaltsstruktur.
Hierzu hat eine Arbeitsgruppe der EJW-Landesstelle mit dem Projekt Zukunft Finanzwesen unter Mitwirkung von ERV-Leitungen „Empfehlungen zur Haushaltsführung in Bezirksjugendwerken im Kontext des Projektes Zukunft Finanzwesen“ zusammengestellt. Die Empfehlungen der Handreichung können grundsätzlich auch für Ortsjugendwerke mit eigenen Sonderhaushalten verwendet werden.
Weiter hat das EJW eine Beschreibung zur Nutzung der amosWEB-Schnittstelle im Kontext des landeskirchlichen Buchhaltungssystem Infoma newsystem erstellt:
Weitere hilfreiche Dokumente für die Haushaltsführung ab 2026:
Handreichung des Projektes Zukunft Finanzwesen zur Nutzung von Handvorschüssen bzw. Nutzung von Girokarten und Kreditkarten: