
Nach Ende des 2. Weltkrieges entstand sowohl im damaligen Jungmännerwerk als auch im Mädchenwerk eine Freizeitarbeit für junge Menschen. Bereits im Jahr 1945 konnte hierzu eine Hütte in Unterjoch gemietet werden.
Als auf einer Skifreizeit im März 1949 bekannt wurde, dass der Besitzer den Mietvertrag gekündigt hatte, schlossen sich die Freizeitteilnehmerinnen und -Teilnehmer spontan zum „Unterjochkomitee“ zusammen, um für das Jugendwerk ein eigenes Freizeithaus zu bauen. Nicht wenige hielten dieses Vorhaben wenige Monate nach der Währungsreform für eine nicht belastbare „Schnapsidee“ junger Menschen.
Das Unterjochkomitee ließ sich davon nicht beeindrucken: unter dem Motto „Jugend baut für Jugend in Unterjoch“ wurde eine beispiellose Sammelaktion gestartet und im darauffolgenden Sommer das Bergheim durch drei internationale Aufbaulager errichtet.
Am 26. Dezember 1950 wurde das fertig gestellte Haus feierlich an das Jugendwerk übergeben.
75 Jahre später ist das Bergheim Unterjoch noch immer ein zentrales Freizeithaus für die Evangelische Jugendarbeit in Württemberg. Das Bergheim strahlt die typische Gemütlichkeit der Allgäuer Alpen aus, die Seminarräume sind hell und freundlich und die Umgebung lässt ganzjährig vielfältige Formen der Freizeitgestaltung zu.
Die jährliche Belegung liegt bei rund 13.000 Übernachtungen. Neben Jugendgruppen, Schulklassen und Bildungsseminaren im Kontext des Freiwilligendienstes fühlen sich im Bergheim Unterjoch auch Familien, Posaunenchöre und Gemeindefreizeiten wohl. Der Anteil von EJW- und weiteren kirchlichen Gästegruppen liegt bei rund 55%, Schullandheimaufenthalte bei weiteren 30%.
Mit einer grundlegenden Sanierung möchte der EJW-Förderverein als Träger das Bergheim Unterjoch bis Sommer 2028 zukunftsfähig aufzustellen:

Zur Optimierung des Brandschutzes und zur inklusiven Öffnung des Hauses soll ein zentrales Treppenhaus mit Aufzug über alle Stockwerke errichtet werden. Die Grundrisse der Gästezimmer mit Bädern in den Ebenen 3 und 4 sollen auf heutige Ansprüche angepasst und brandschutzrechtlich optimiert werden. Dabei werden auch zwei barrierefreie Zimmer geschaffen. Zudem wird der Speisesaal neu gestaltet mit einem großzügigen Thekenbereich im Vorraum und die obere Terrasse mit dem Brunnen im Außenbereich wird ertüchtigt.
Die Sanierungskosten liegen in Summe bei 2,5 Mio. Euro. Für die Finanzierung der Baukosten sollen Zuschüsse beantragt werden und der EJW-Förderverein kann in einem gewissen Umfang auch auf Rücklagenmittel zurückgreifen. Trotzdem sind wir für die Umsetzung des Bauvorhabens auf Unterstützung durch Spenden (600.000 Euro) und durch zinsgünstige Freundesdarlehen (800.000 Euro) angewiesen.
Vielen Dank, dass wir mit Ihrer Hilfe die Finanzierungslücke durch Spenden und zinsgünstige Freundesdarlehen schließen können!
Spendenkonto EJW-Förderverein:
Zahlungsempfänger: EJW-Förderverein e. V.
IBAN: DE86 5206 0410 0000 4055 66
Evangelische Bank
Projektnummer: 714 – Sanierung Bergheim Unterjoch
Geben Sie gerne im Verwendungszweck Ihre Adresse oder Freundesnummer für die Zuwendungsbescheinigung an
Gerne können Sie uns auch mit einer Online-Spende unterstützen:
Größere Teile der Baukosten können durch die laufenden Pachteinnahmen refinanziert werden, müssen aber über Darlehen „vorfinanziert“ werden.
Es ist uns deshalb eine große Hilfe, wenn Sie die Sanierung des Bergheim Unterjoch durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Freundesdarlehen ab Januar 2027 unterstützen. Sie legen den Darlehensbetrag, die Laufzeit (10, 15 oder 20 Jahre), die Tilgungsart (tilgungsfrei bis Laufzeitende oder in gleichbleibenden Jahresraten) und die Verzinsung (zinsfrei, 0,5% oder 1,0% jährlich) fest. Der Freundesdarlehensvertrag sieht zudem vor, dass das Darlehen von Ihnen aus wichtigen persönlichen Gründen mit einer Frist von 12 Monaten vorab kündbar ist und das Darlehen dann in voller Höhe vom EJW-Förderverein zurückzuzahlen ist.
Wichtiger Hinweis: Aus bankenaufsichtsrechtlichen Gründen erfolgt Ihre Darlehensvergabe mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt, damit die Freundesdarlehen nicht unter die Definition des Einlagegeschäftes nach Kreditwesengesetz fallen. Die Rückzahlung der Darlehen durch den EJW-Förderverein unterliegt damit dem Vorbehalt, dass der EJW-Förderverein durch die Rückzahlung nicht in Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz gerät.
Senden Sie uns das angefügte Formular zur Gewährung eines Freundesdarlehens per E-Mail an info@ejw-foerderverein.de oder postalisch an:
EJW-Förderverein
z. Hd. Friedemann Berner
Haeberlinstr. 1-3
70563 Stuttgart
Im Formular ist zu Ihrer Information der Mustervertrag des Freundesdarlehens eingefügt. Nach Erhalt Ihrer Angaben senden wir Ihnen den Freundesdarlehensvertrag in doppelter Ausfertigung zur Unterzeichnung zu.
Für Rückfragen erreichen Sie Friedemann Berner telefonisch unter 0711/9781-210 oder per E-Mail unter Friedemann.Berner@ejwue.de
Der ehemalige Bauleiter Martin Rehm berichtet in einem Interview über die Planung und Umsetzung der Aufbaulager zwischen Juli und Dezember 1950.