Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) koordiniert, gestaltet und fördert als Dachverband die evangelische Jugendarbeit in Württemberg (EJW / AEJW).
Zur Absicherung der Jugendarbeit wurde deshalb vom EJW über den Versicherungsmakler Ecclesia eine Sammelversicherung abgeschlossen, die einen weitgehenden Schutz bei Schäden erreichen soll. Außerdem hat das EJW optionale Rahmenverträge für eine „Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung für Hauptamtliche“ und für eine „Vermögensschadenhaftpflicht- und Vertrauensschadensversicherung“ abgeschlossen, die von Organisationen und Gruppen im Kontext des EJW und der AEJW in Anspruch genommen werden können.
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten besteht zudem die gesetzliche Unfallversicherung, die im Kontext des EJW und der AEJW nicht nur für hauptamtlich Mitarbeitende greift, sondern regelmäßig auch für ehrenamtlich Mitarbeitende.
Zur Absicherung der Evangelischen Jugendarbeit in Württemberg (EJW/AEJW) wurde vom EJW über den Versicherungsmakler Ecclesia eine Sammelversicherung abgeschlossen, die einen weitgehenden Schutz bei Schäden erreichen soll. Sie setzt sich aus drei Versicherungsbausteinen zusammen:
Weiter besteht die Möglichkeit, im Rahmen kurzfristiger Verträge über die Ecclesia als Versicherungsmakler ergänzenden Versicherungsschutz für Reisen, Freizeiten und Veranstaltungen abzuschließen, z. B. Auslandsreisekrankenversicherungen und ein Versicherungsschutz für geliehene Sachen.
In der EJW-Sammelversicherung sind im Rahmen des Haftpflichtversicherungsbausteins die sogenannten Drittvermögensschäden (Vermögensschäden, die bei Dritten durch Verschulden unserer Handelnden eintreten) mitversichert, nicht jedoch die Eigenschäden (Schäden, die bei der kirchlichen Organisation durch eigenes Verschulden selbst eintreten).
Das EJW hat deshalb als Ergänzung zur EJW-Sammelversicherung einen Rahmenvertrag mit der R+V Versicherung über die sonntag GmbH als Versicherungsmakler abgeschlossen. Sie bietet rechtlich selbständigen Organisationen im Kontext des EJW und der AEJW (CVJM, Fördervereine u.a.) die optionale Möglichkeit, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH) und eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) abschließen.
Dieser Rahmenvertrag ist nur relevant für rechtlich selbständigen Organisationen im Kontext des EJW und der AEJW, aber nicht für Bezirksjugendwerke und örtliche Jugendwerke, da für diese eine zentrale Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Eigenschäden von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg abgeschlossen wurde.
Über die EJW-Sammelversicherung besteht eine Dienstreisekaskoversicherung für ehrenamtlich Mitarbeitende. Die Dienstfahrten von Hauptamtlichen, die bei der Landeskirche, einem Kirchenbezirk oder bei einer Kirchengemeinde direkt angestellt sind, sind über einen landeskirchlichen Sammelvertrag kaskoversichert. Allerdings fallen hauptamtlich Mitarbeitende, die über einen Förderverein, CVJM o. ä. angestellt sind, nicht unter den Versicherungsschutz.
Deshalb hat das EJW für selbständige Gruppen, Kreise und Vereine im EJW sowie der AEJW über die Ecclesia als Versicherungsmakler mit der SV-Sparkassenversicherung einen Rahmenvertrag zur Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung ausgehandelt. Über diesen kann für hauptamtlich Mitarbeitende optional eine Dienstreisefahrzeugversicherung abgeschlossen werden.
Als wichtigen Eckpfeiler für die Absicherung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten gibt es in Deutschland die gesetzliche Unfallversicherung – eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmende abschließen muss, da er für Unfälle im beruflichen Kontext haftet. Deshalb ist jedes Unternehmen – also auch jeder CVJM, Förderverein, Jugendverband und jede Kirchengemeinde – automatisch Mitglied einer bestimmten Berufsgenossenschaft, die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
Arbeitnehmende im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht nur hauptamtliche Mitarbeitende, sondern auch alle ehrenamtlich Mitarbeitenden, die im Auftrag von Körperschaften, darunter Kommunen, Kirchengemeinden, gemeinnützige Vereine, usw. tätig werden. Die Unfallversicherung greift, wenn Ehrenamtliche während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Unfall oder gesundheitliche Schäden erleiden, die in direktem Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit stehen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist damit auch im ehrenamtlichen Kontext des EJW bzw. der AEJW relevant.
Bei Fragen zum Thema Versicherungen sind wir per Mail an versicherung@ejwue.de oder telefonisch unter 0711 97 81-0 erreichbar.