Allgemeines zum Urheberrecht

14.10.2024 | Peter L. Schmidt

Alle persönlichen geistigen Schöpfungen sind vom Gesetz geschützte „Werke“ im Sinne des Urheberrechts. Das bedeutet, dass die jeweiligen Urheber bestimmen können, wer die von ihnen geschaffenen Werke nutzen darf. Dazu gehören Sprachwerke, Musikwerke, Kunstwerke, Lichtbildwerke, Filmwerke und wissenschaftlich-technische Darstellungen. Diese sind in Deutschland bereits gesetzlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insofern ist eine spezielle Erfassung nicht notwendig, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen.

Das beliebte Anbringen des © als Urheberhinweis („Copyright“) stammt aus dem angelsächsischen Rechtskreis und hat bei uns allenfalls Indizwirkung (dass ein Urheberrecht besteht), ist jedoch nach deutschem Recht bedeutungslos. Ein weniger bekannter, aber viel wichtigerer Aspekt ist, dass das einzelne Urheberrecht grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt (§ 64 UrhG). Anschließend gilt ein Werk als „gemeinfrei“; es kann also grundsätzlich ohne weitere Abklärung der Rechte verwendet werden.

Zwei Aspekte des Urheberrecht sind geschützt – das wirtschaftliche und das ideelle Interesse des Urhebers

  • Wirtschaftlich: Das Verwertungsrecht des Urhebers
  • Ideell: Das Urheberpersönlichkeitsrecht

Die meisten Urheber in Deutschland übertragen die wirtschaftlichen Verwertungsrechte an sog. Verwertungsgesellschaften (VG), um die Nutzung ihrer Werke durch Dritte gegen Entgelt zu ermöglichen, ohne dass sie selbst mit den Nutzern in Kontakt treten und verhandeln müssen.

Diese Verwertungsgesellschaften sind zuständig dafür, dass Dritten die Verwertung von geschützten Werken eingeräumt wird. Die EKD hat für uns diverse Pauschalvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften getroffen.

Die wichtigsten dieser VG sind:

  • die GEMA (für die Aufführung, das Abspielen oder die Aufnahme von Musikwerken), Näheres finden Sie hier. Speziell zu Bläsereinsätzen auf Weihnachtsmärkten u. ä. haben wir hier (unter Posaunenchöre auf Weihnachtsmärkten / Turmblasen / missionarisch-diakonischen Einsätze) wichtige Hinweise gegeben.
  • die VG Musikedition (für das Vervielfältigen oder das Projizieren von Noten, z. B. für den Gemeindegesang), Näheres finden Sie hier.
  • die VG WORT (für die Nutzung von Texten)

Das Urheberrecht (sowie andere Rechtsbereiche wie das Persönlichkeitsrecht und das Datenschutzrecht) spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Veröffentlichung von Fotografien (insbesondere Personenfotos) und Videos geht. Näheres haben wir hier erläutert.

Eine sehr umfassende Information zum Urheberrecht im gesamten Bereich der EKD finden Sie hier. ACHTUNG: Diese Veröffentlichung wird immer wieder aktualisiert, bitte achten Sie darauf, nicht mit einem veralteten Exemplar zu arbeiten – bitte laden Sie es darum stets von der EKD-Seite herunter, nicht von anderweitigen Internetseiten.

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