Wahlen

Die Ankündigung der Wahl eines Fachausschusses wird bis sechs Wochen vor der Wahl hier veröffentlicht. Die Veröffentlichung dient der Information aber auch der Einladung zur Wahl. Wer für die jeweilige Wahl des neuen Fachausschusses berechtigt ist, entscheidet die Ordnung des entsprechenden Arbeitsbereiches.

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Bei der Vorbereitung einer Freizeit oder einer Reise stößt man als verantwortliche Person immer wieder auf ähnliche Fragen. Mit der Beantwortung der FAQ Freizeiten möchten wir die Vorbereitungsteams der Freizeiten und Reisen in ihrer Arbeit unterstützen. Vorschläge zur Ergänzung der FAQ können gerne per E-Mail erfolgen.  

Ansprechperson

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Die Jahreslosung der christlichen Kirchen wird von der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen (ÖAB) ausgewählt. Die aktuelle politische und gesellschaftliche Situation spielt dabei keine Rolle, weil die Auswahl stets vier Jahre im Voraus stattfindet. Wichtige Gesichtspunkte sind dagegen, dass eine zentrale Aussage der Bibel in den Blick kommt, und zwar in einprägsamer und möglichst knapper Formulierung, ein Bibelwort, das in besonderer Weise ermutigen, trösten Hoffnung wecken oder auch aufrütteln und provozieren kann.

Zahlreiche Materialien zur aktuellen Jahreslosung sowie den Losungen der vergangenen Jahre werden jedes Jahr auf jahreslosung.net veröffentlicht.

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Geschenke für Jugendliche zu finden, ist schwer. Die Suche nach Geschenken zur Konfirmation, zum Geburtstag oder einfach um „danke“ zu sagen, kann schwierig sein. Hier kommt der EJW-Gutschein genau richtig! Er bietet für jede und jeden etwas:

Der Gutschein kann auf ejw-reisen.de und ejw-bildung.de bei Angeboten des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg sowie bei Angeboten von CVJM oder Bezirksjugendwerken eingelöst werden. Außerdem ist er beim Praxisverlag buch+musik verwendbar.

Das Motiv auf dem jeweiligen EJW-Gutschein ist frei wählbar und kann sowohl selbst ausgedruckt, wie auch zugeschickt werden.
Die Bestellung ist online oder telefonisch möglich. Der EJW-Gutschein ist nach Zahlungseingang direkt einlösbar.

Kontakt: info@ejw-gutschein.de

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Wer Herausragendes leistet, sollte dafür auch wertgeschätzt werden. Die Landesstelle des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg sieht seine Aufgabe auch darin, Orten und Bezirken Möglichkeiten zu zeigen, eine eigene Kultur der Wertschätzung zu entwickeln und zu gestalten. Dabei stehen die Ansprechpersonen in der Landesstelle gerne unterstützend zur Verfügung und stellen folgende Möglichkeiten der Ehrungen zur Verfügung:

Mitarbeitende können je nach Dauer der Mitarbeit mit Urkunden, einer EJW-Nadel in Silber oder EJW-Nadel in Gold oder der CVJM-Weltbundnadel in Gold geehrt werden.

Wir bitten alle Orte und Bezirke, von diesen Möglichkeiten regen Gebrauch zu machen. Die Anträge können direkt – spätestens drei Wochen vor dem Termin der Ehrung – an die Landesstelle gerichtet werden.

Ehrungen können nur über das online-Formular beantragt werden. Hier wird zudem abgefragt, ob die Ehrung durch die Landesstelle des EJW vorgenommen werden soll.
Die EJW-Nadel in Gold und die CVJM-Weltbundnadel in Gold werden nach Möglichkeit durch das Evangelische Jugendwerk in Württemberg verliehen.

Ansprechperson: Katja Zehnle – katja.zehnle@ejwue.de

In der Posaunenarbeit gelten unten stehende Regelungen für Ehrungen.


Wer kann geehrt werden?

Bei CVJM-Mitarbeitenden kann die Reihenfolge CVJM-Weltbundnadel Gold und EJW-Nadel Gold getauscht werden.

zum Antrag
Achtung: Ehrungsantrag Posaunenarbeit siehe unten
Achtung: Ehrungsantrag für die Posaunenarbeit – siehe unten

Ehrungen in der Posaunenarbeit

Für die Danksagung an Bläserinnen und Bläser, Chorleitende und Bezirksposaunenwarte gibt es verschieden Urkunden und Anstecknadeln. Die Anzahl der benötigten Urkunden für die Bläserjubilare sind am Jahresende für das kommende Jahr beim Bezirksposaunenwart zu bestellen.

Folgende Urkunden können verliehen werden:


Folgende Ehrungen sind vorgesehen:

Die EJW-Nadel in Silber , die EJW-Nadel in Gold sowie die CVJM-Weltbundnadel in Gold können nur über das online-Formular beantragt werden. Die Beantragung sollte jeweils mindesten 6 Monate vor der Verleihung erfolgen. Das EJW stellt Urkunden und Anstecknadeln für die Bläserjubiläen kostenlos zur Verfügung. 
Da die Herstellungskosten nicht unerheblich sind, bitten wir um verantwortungsbewusste Urkunden-Bestellung.

Ansprechperson: Birgit Krumrey – birgit.krumrey@ejwue.de

zum Antrag
Posaunenarbeit
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Bei den auf dieser Seite veröffentlichten Informationen handelt es sich nicht um Rechtsdienstleistungen. Vielmehr sind hier Darstellungen und Erörterungen von Rechtsfragen zu finden, die an die Allgemeinheit und speziell an engagierte Mitarbeitende der evangelischen Jugendarbeit in Württemberg gerichtet sind (vgl. § 2 Rechtdienstleistungsgesetz – RDG).

Die Inhalte der Textbeiträge wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, erheben jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben und Rechtsmeinungen, insbesondere nicht auf Aktualität der zitierten Gesetzestexte und Gerichtsurteile. Somit kann das Evangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte übernehmen.

Gleiches gilt für Rechtsauskünfte des EJW, die grundsätzlich auf schriftlichem Wege einzuholen sind. Telefonische Rechtsauskünfte sollten nur von spezialisierten Stellen eingeholt werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine sofort abrufbare Kompetenz für den spezifischen Fall gegeben ist und die einen solchen Service anbieten. Für eine qualifizierte und verbindliche Rechtsberatung ist in aller Regel die kostenpflichtige Inanspruchnahme einer Rechtsanwaltskanzlei unentbehrlich.

Aktuelle Beiträge

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Ehrenamtlich Mitarbeitende im Evangelischen Jugendwerk in Württemberg investieren viel Zeit, persönliches Engagement und Idealismus in ihre Arbeit. Zugleich steht man als Mitarbeitender permanent Haftungs- und Versicherungsrisiken gegenüber, die nicht immer auf den ersten Blick überschaubar sind. Um etwas Sicherheit in der Thematik „Haftungs- und Versicherungsfragen in der Jugendarbeit“ geben zu können, sind unterstehend die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Ansprechpersonen

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Für Projekte, Maßnahmen sowie Bildungsangebote und Begegnungsmaßnahmen in der Jugendarbeit können Zuschüsse und finanzielle Förderungen beantragt werden. Dabei gibt es Zuschüsse von Seiten unterschiedlicher Ministerien sowie kurzfristige Projektförderungen des Landes Baden-Württemberg. Außerdem stehen Förderungen durch Stiftungen und internationale Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die wichtigsten Fördertöpfe sind folgende:

Eine umfangreiche Finanzierungsdatenbank findet sich im Jugendnetz, in dem Fördermöglichkeiten der Jugendarbeit in Baden-Württemberg aufgelistet werden.


Bei folgende Stellen sind zudem hilfreiche Informationen zu finden:

Ansprechpersonen

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Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird. Ab 2026 gilt in Baden-Württemberg die Juleica zudem als notwendiger Qualifizierungsnachweis für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan für Pädagogische Betreuungspersonen bei Jugenderholungsmaßnahmen.

Ganz allgemein kann die Juleica für Mitarbeitende in der Jugendarbeit ausgestellt werden, die ehrenamtlich tätig sind, mindestens 16 Jahre alt sind und eine als Juleica-Ausbildung anerkennungsfähige Jugendleiterausbildung nachweisen können. Zusätzlich wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Jugendleiterausbildung können ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Juleica eigenständig unter Auswahl ihres zuständigen Trägers über das Portal www.juleica-antrag.de beantragen. Der Antrag muss dann vom zuständigen Träger geprüft und befürwortet werden.

Danach prüft der öffentliche Träger nochmals die formalen Kriterien und erteilt den Auftrag zur Ausstellung der Juleica. Im Kontext der Evangelischen Jugendarbeit in Württemberg (EJW, aejw) ist hierfür die EJW-Landesstelle zuständig.

Weitere Informationen:

Wesentliche Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen an Jugendleiterausbildungen bzw. an Auffrischungskurse, zum Juleica-Antragsprozess und zu Mustern für Teilnahmebestätigungen sind im „Leitfaden für die Beantragung der Jugendleitercard (Juleica) im Kontext des EJW und der aejw“ zusammengestellt.

Download
Leitfaden der Jugendleitercard im Kontext des EJW und der aejw

Ansprechperson

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